§ 1 Anwendungsbereich
1.1 PLACE Strategy GmbH erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den Bereichen Lean-Management, Prozess- und Projektmanagement sowie Entwicklungs- und Anpassungsleistungen (nachfolgend zusammenfassend „Leistungen“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Erbringung der Leistungen durch PLACE bei der Lean-Implementierung und der Einführung unserer Lean Software im Rahmen von Dienstverträgen. Bei Werkverträgen gelten zusätzlich die Besonderen Bedingungen für Werkverträge („BB-Werk“).
1.2 PLACE erbringt Leistungen ausschließlich nach den vorliegenden AGB und bei Werkverträgen zusätzlich nach den BB-Werk. Vertragsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn PLACE ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und den Vertrag durchführt.
1.3 Diese AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen PLACE und dem Kunden, selbst wenn nicht nochmals darauf hingewiesen wird.
1.4 PLACE verwendet diese AGB nur gegenüber Unternehmern im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit.
§ 2 Vertragsschluss, Leistungsumfang und Qualität
2.1 Angebote von PLACE sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder erfolgen befristet. Ein Vertrag kommt entweder durch Unterzeichnung, schriftliche Auftragsbestätigung von PLACE oder durch Ausführung des Vertrags zustande.
2.2 Maßgeblich für Umfang, Art und Qualität der Leistungen sind der abgeschlossene Vertrag sowie die als verbindlich bezeichneten Projektunterlagen, sonstigen Anlagen und bei Werkleistungen das Pflichtenheft.
2.3 PLACE erbringt die Leistungen in der vertraglich vereinbarten Qualität sowie nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Vorgaben des Kunden bedürfen der Schriftform.
§ 3 Mitwirkung des Kunden
3.1 Der Kunde erteilt PLACE rechtzeitig alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, prüft zeitnah die Arbeitsergebnisse und rügt mögliche Störungen und Mängel unverzüglich schriftlich und unter genauer Beschreibung des Mangels.
3.2 Soweit erforderlich, unterstützt der Kunde PLACE bei der Vertragsdurchführung unentgeltlich, indem er rechtzeitig Mitarbeiter, Arbeitsräume, EDV-Umfeld, Telekommunikationseinrichtungen und Daten zur Verfügung stellt.
3.3 Kommt der Kunde den Mitwirkungspflichten nicht nach, ist PLACE berechtigt, Leistungen zurückzuhalten. Leistet PLACE dennoch, wird der Mehraufwand entsprechend der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.
§ 4 Leistungstermine, Verzögerungen
4.1 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem PLACE durch von ihr nicht zu vertretende Umstände (z. B. Arbeitskämpfe, höhere Gewalt, Ausfälle von Mitarbeitern oder Zulieferern) daran gehindert ist, die Leistungen zu erbringen.
4.2 Außer bei Zahlungspflichten gerät PLACE nur durch Mahnung in Verzug. Mahnungen und Fristsetzungen bedürfen der Schriftform und müssen angemessen sein (in der Regel mindestens 10 Arbeitstage).
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung für die erbrachten Leistungen ergibt sich aus dem über die Leistungen abgeschlossenen Vertrag oder der Auftragsbestätigung von PLACE.
5.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
5.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 6 Eigentums- und Nutzungsrechte
PLACE räumt dem Kunden an den im Rahmen der Leistungen erstellten Arbeitsergebnissen die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte ein. Eigentums- und urheberrechtliche Schutzrechte verbleiben bei PLACE, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 7 Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
§ 8 Haftung
8.1 PLACE haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PLACE nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§ 9 Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Stuttgart, sofern der Kunde Kaufmann ist.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.